UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind die vom Bild-Werk Frauenau angebotenen Glas- und Kunstkurse. Die Kurse der Internationalen Sommerakademie Bild-Werk Frauenau finden in vier Kursblöcken von Mai/Juni bis September statt und dauern zwischen 5 und 17 Tagen. Weitere Kurse werden als kürzere Workshops im Herbst und Winter oder als Meisterklassen angeboten.
(2) Die Akademie steht allen TeilnehmerInnen ab 18 Jahren offen.
§ 2 Kursgebühren und Materialkosten
(1) Die Höhe der Kursgebühren ist jeweils aus der Kursausschreibung ersichtlich. Zu den Kursgebühren können, je nach Kursart, zusätzliche Materialkosten anfallen. In einigen Kursen ist Basismaterial im Kurspreis enthalten. Was darüber hinaus verbraucht wird, muss zusätzlich bezahlt werden. In vielen Kursgebühren ist kein Material berechnet. Dort wird das Material nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet, wie zum Beispiel Farbglas, Holz, Stein und Bronze, Glasrohlinge (Block oder geblasen), Mal- und Zeichenmaterial, Leinwände und Papier. Mal- und Zeichenmaterialien können mitgebracht oder im gut ausgestatteten Bild-Werk-Laden erworben werden. Zu Kursbeginn wird über die zu bezahlenden Materialien informiert. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Bild-Werk Geschäftsstelle.
(2) Nicht in den Kursgebühren enthalten sind Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung das Anmeldeformular in diesem Heft oder als Download auf unserer Webseite und senden dieses als Brief, Fax oder als Scan per Email an das Bild-Werk. Mit Ihrer rechtsverbindlichen Anmeldung stimmen Sie den Vorgaben und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bild-Werk Frauenau e.V. zu.
(2) Der Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch das Bild-Werk Frauenau zustande.
§ 4 Ermäßigungen
Das Bild-Werk Frauenau bietet SchülerInnen, Studierenden und Arbeitslosen eine Ermäßigung von 20%. Außerdem erhalten Mitglieder des Bild-Werk Frauenau e.V. einmal im Jahr eine Kursermäßigung von 25 €.
§ 5 Bezahlung der Kursgebühren
Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung durch das Bild-Werk wird eine Reservierungsgebühr von 30 % der Kursgebühr fällig. Die restliche Kursgebühr bitten wir bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn zu überweisen.
§ 6 Stornierung einer Anmeldung
Können Sie an einem Kurs nicht teilnehmen, so ist dies dem Bild-Werk Frauenau e.V. schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Abmeldung werden Stornierungsgebühren in Höhe von 30 % der Kursgebühr fällig. Erfolgt die Absage kurzfristiger als 20 Tage vor Kursbeginn, wird insgesamt die Hälfte der Kursgebühr fällig. Falls zu Kursbeginn keine schriftliche Abmeldung vorliegt oder falls nur ein Teil des Kurses wahrgenommen wird, ist die volle Kursgebühr zu zahlen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass durch die Abmeldung kein Schaden entstanden oder der dem Bild-Werk Frauenau entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
§ 7 Absage von Kursen durch das Bild-Werk Frauenau
Bild-Werk Frauenau e.V. behält sich die Besetzung der Kurse im Rahmen der verfügbaren Plätze vor. Bei weniger als drei angemeldeten Kursteilnehmern, Erkrankung des Kursleiters oder Unmöglichkeit der Durchführung, behält sich der Verein die kurzfristige Absage vor. Bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Es ist aber auch eine Umbuchung auf einen anderen Kurs möglich, sollte das gewünscht werden und freie Plätze zur Verfügung stehen. Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Bitte bedenken Sie bei der Buchung der Unterkunft, dass kurzfristige Kursabsagen möglich sind.
§ 8 Haftung
(1) Das Bild-Werk Frauenau hat für die Teilnehmer von Kursen und von den im Rahmen des Kurses durchgeführten Exkursionen und Veranstaltungen keine Unfallversicherung abgeschlossen.
(2) Bild-Werk Frauenau e.V. haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände jeglicher Art.
(3) Die TeilnehmerInnen verpflichten sich zur Teilnahme an den Sicherheitseinweisungen zu Kursbeginn und zur Nutzung der Werkstätten und Maschinen nach Vorgabe der MitarbeiterInnen und Lehrenden des Vereins. Ausführungen und Auskünfte der Kursleitenden dienen ausschließlich der unmittelbaren Kursdurchführung oder Veranstaltung, aus ihnen können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden.
(4) Für Schäden des Kursteilnehmers, die auf einer fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch den Bild-Werk Frauenau e. V., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder wesentlicher Pflichten im Rahmen von Vertragsverhandlungen. Insoweit ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt sowie für unvorhersehbare Schäden und für mittelbare und untypische Folgeschäden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, falls der Bild-Werk Frauenau e.V. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Bild-Werk Frauenau e.V. oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 9 Verwendung von Kettensägen
Die Verwendung von Kettensägen ist nur mit entsprechender Schutzkleidung und -ausrüstung erlaubt. Arbeiten mit Kettensägen dürfen Personen, die das Absolvieren eines Motorsägenkurses nachweisen können. Ausnahmen können abhängig von der Qualifikation der TeilnehmerInnen gemacht werden. Mit Rücksicht auf andere KursteilnehmerInnen sind Kettensägen nur zu festgelegten Zeiten benutzbar.
§ 10 Verwendung von Fotos und Videoaufnahmen
Zur Dokumentation und zu Werbezwecken können vom Bild-Werk Frauenau und seinen MitarbeiterInnen während der Kurse oder im Rahmen von Veranstaltungen Fotos und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese werden in gängigen digitalen Medien (Facebook, Twitter) und/oder Printmedien (u.a. Fachzeitschriften, Zeitungen, Plakate, Flyer) veröffentlicht. Mit der Anmeldung stimmt der Vertragsnehmer einer Veröffentlichung zu, sofern dieser nicht ausdrücklich vor Kursbeginn widersprochen wird.
§ 11 Rechtswahl
Für gegebenenfalls bestehende oder künftig entstehende Rechtsverhältnisse ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz des Bild-Werk Frauenau e.V.
(1) Vertragsgegenstand sind die vom Bild-Werk Frauenau angebotenen Glas- und Kunstkurse. Die Kurse der Internationalen Sommerakademie Bild-Werk Frauenau finden in vier Kursblöcken von Mai/Juni bis September statt und dauern zwischen 5 und 17 Tagen. Weitere Kurse werden als kürzere Workshops im Herbst und Winter oder als Meisterklassen angeboten.
(2) Die Akademie steht allen TeilnehmerInnen ab 18 Jahren offen.
§ 2 Kursgebühren und Materialkosten
(1) Die Höhe der Kursgebühren ist jeweils aus der Kursausschreibung ersichtlich. Zu den Kursgebühren können, je nach Kursart, zusätzliche Materialkosten anfallen. In einigen Kursen ist Basismaterial im Kurspreis enthalten. Was darüber hinaus verbraucht wird, muss zusätzlich bezahlt werden. In vielen Kursgebühren ist kein Material berechnet. Dort wird das Material nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet, wie zum Beispiel Farbglas, Holz, Stein und Bronze, Glasrohlinge (Block oder geblasen), Mal- und Zeichenmaterial, Leinwände und Papier. Mal- und Zeichenmaterialien können mitgebracht oder im gut ausgestatteten Bild-Werk-Laden erworben werden. Zu Kursbeginn wird über die zu bezahlenden Materialien informiert. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Bild-Werk Geschäftsstelle.
(2) Nicht in den Kursgebühren enthalten sind Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung das Anmeldeformular in diesem Heft oder als Download auf unserer Webseite und senden dieses als Brief, Fax oder als Scan per Email an das Bild-Werk. Mit Ihrer rechtsverbindlichen Anmeldung stimmen Sie den Vorgaben und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bild-Werk Frauenau e.V. zu.
(2) Der Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch das Bild-Werk Frauenau zustande.
§ 4 Ermäßigungen
Das Bild-Werk Frauenau bietet SchülerInnen, Studierenden und Arbeitslosen eine Ermäßigung von 20%. Außerdem erhalten Mitglieder des Bild-Werk Frauenau e.V. einmal im Jahr eine Kursermäßigung von 25 €.
§ 5 Bezahlung der Kursgebühren
Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung durch das Bild-Werk wird eine Reservierungsgebühr von 30 % der Kursgebühr fällig. Die restliche Kursgebühr bitten wir bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn zu überweisen.
§ 6 Stornierung einer Anmeldung
Können Sie an einem Kurs nicht teilnehmen, so ist dies dem Bild-Werk Frauenau e.V. schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Abmeldung werden Stornierungsgebühren in Höhe von 30 % der Kursgebühr fällig. Erfolgt die Absage kurzfristiger als 20 Tage vor Kursbeginn, wird insgesamt die Hälfte der Kursgebühr fällig. Falls zu Kursbeginn keine schriftliche Abmeldung vorliegt oder falls nur ein Teil des Kurses wahrgenommen wird, ist die volle Kursgebühr zu zahlen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass durch die Abmeldung kein Schaden entstanden oder der dem Bild-Werk Frauenau entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
§ 7 Absage von Kursen durch das Bild-Werk Frauenau
Bild-Werk Frauenau e.V. behält sich die Besetzung der Kurse im Rahmen der verfügbaren Plätze vor. Bei weniger als drei angemeldeten Kursteilnehmern, Erkrankung des Kursleiters oder Unmöglichkeit der Durchführung, behält sich der Verein die kurzfristige Absage vor. Bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Es ist aber auch eine Umbuchung auf einen anderen Kurs möglich, sollte das gewünscht werden und freie Plätze zur Verfügung stehen. Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Bitte bedenken Sie bei der Buchung der Unterkunft, dass kurzfristige Kursabsagen möglich sind.
§ 8 Haftung
(1) Das Bild-Werk Frauenau hat für die Teilnehmer von Kursen und von den im Rahmen des Kurses durchgeführten Exkursionen und Veranstaltungen keine Unfallversicherung abgeschlossen.
(2) Bild-Werk Frauenau e.V. haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände jeglicher Art.
(3) Die TeilnehmerInnen verpflichten sich zur Teilnahme an den Sicherheitseinweisungen zu Kursbeginn und zur Nutzung der Werkstätten und Maschinen nach Vorgabe der MitarbeiterInnen und Lehrenden des Vereins. Ausführungen und Auskünfte der Kursleitenden dienen ausschließlich der unmittelbaren Kursdurchführung oder Veranstaltung, aus ihnen können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden.
(4) Für Schäden des Kursteilnehmers, die auf einer fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch den Bild-Werk Frauenau e. V., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder wesentlicher Pflichten im Rahmen von Vertragsverhandlungen. Insoweit ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt sowie für unvorhersehbare Schäden und für mittelbare und untypische Folgeschäden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, falls der Bild-Werk Frauenau e.V. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Bild-Werk Frauenau e.V. oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 9 Verwendung von Kettensägen
Die Verwendung von Kettensägen ist nur mit entsprechender Schutzkleidung und -ausrüstung erlaubt. Arbeiten mit Kettensägen dürfen Personen, die das Absolvieren eines Motorsägenkurses nachweisen können. Ausnahmen können abhängig von der Qualifikation der TeilnehmerInnen gemacht werden. Mit Rücksicht auf andere KursteilnehmerInnen sind Kettensägen nur zu festgelegten Zeiten benutzbar.
§ 10 Verwendung von Fotos und Videoaufnahmen
Zur Dokumentation und zu Werbezwecken können vom Bild-Werk Frauenau und seinen MitarbeiterInnen während der Kurse oder im Rahmen von Veranstaltungen Fotos und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese werden in gängigen digitalen Medien (Facebook, Twitter) und/oder Printmedien (u.a. Fachzeitschriften, Zeitungen, Plakate, Flyer) veröffentlicht. Mit der Anmeldung stimmt der Vertragsnehmer einer Veröffentlichung zu, sofern dieser nicht ausdrücklich vor Kursbeginn widersprochen wird.
§ 11 Rechtswahl
Für gegebenenfalls bestehende oder künftig entstehende Rechtsverhältnisse ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz des Bild-Werk Frauenau e.V.